Allgemeines
über die standesamtlichen Aufgaben
Seit dem 1. November 2014 hat sich bei den standesamtlichen Aufgaben sehr viel geändert!
Seit diesem Zeitpunkt gilt das neue Personenstandsgesetz. Ab diesem Zeitpunkt werden Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle und sonstige Personenstandsfälle nicht mehr in den Büchern verzeichnet, die seit 1. Jänner 1939 von den Standsämtern geführt wurden, sondern im Zentralen Personenstandsregister. Die Staatsbürgerschaftsevidenzen werden im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister gespeichert.
Neue Zuständigkeiten
Seit 1. November 2014 haben sich auch einige Zuständigkeiten geändert.
Die Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen muss nach wie vor beim Standesamt des Geburtsortes erfolgen, ebenso wie die Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge bei Kindern, die außerhalb der Ehe geboren wurden.
Behördliche Namensänderungen (z.B. Wunschname) können nur bei der für deinen Hauptwohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erledigt werden.
Alle anderen Anliegen, wie Ausstellung von Urkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Aufgebote, Namensbestimmungen, etc. kannst du bei jedem Standesamt erledigen.
Sobald alle Daten im Zentralen Personenstandsregister österreichweit nacherfasst wurden - man rechnet mit 10 bis 15 Jahren -benötigen BürgerInnen für gewisse Behördengänge keine Personenstandsurkunden mehr.
Bei Fragen steht dir das örtliche Standesamt (07219/6055-16) gerne zur Verfügung.
Weitere Links:
help.gv.-Amtshelfer online