Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die Ablagerung von Schnee auf öffentlichem Gut bzw. Nachbargrund nicht gestattet ist. Sollte durch Fremdablagerung Schaden entstanden sein, ist dieser wieder zu beheben.
DANKE!
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die Ablagerung von Schnee auf öffentlichem Gut bzw. Nachbargrund nicht gestattet ist. Sollte durch Fremdablagerung Schaden entstanden sein, ist dieser wieder zu beheben.
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