Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann jede Person im Vorhinein festlegen, wer sie im Falle des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit vertreten soll.
Die Angelegenheiten, für die eine Vollmacht erteilt wird, müssen genau geregelt werden, z.B. Bankgeschäfte, Vermögensverwaltung, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden oder Gesundheitsbelange.
Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich und persönlich vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder bei einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden.
In Österreich ist die Registrierung der Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) verpflichtend.
Nähere Informationen erhalten Sie in der
Sozialberatungsstelle (Bezirksseniorenhaus)
Adalbert-Stifter-Str. 13
4190 Bad Leonfelden
Tel. 0664/88 514 366
E-Mail: sbs-badleonfelden.post@shvuu.at
Montag: 12.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr
Text: Sozialberatungsstelle UU