Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Marktgemeinde Vorderweißenbach auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokumentes einer Abschrift, die beim Aussteller verbelibt, überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:
- einer Bildmarke,
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokumentes und der Ausdrucke des Dokumentes.
Die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokumentes
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehende Adresse:
www.signaturpruefung.gv.at
Offizieller Link zur Signaturprüfung, leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das vorliegende Dokument von der Marktgemeinde Vorderweißenbach stammt.
Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Marktgemeinde Vorderweißenbach.
Tel. 07219/6055 oder E-Mail: gemeinde@vorderweissenbach.at