Hundehaltung

Hund

Das überarbeitete Oberösterreichische Hundehaltegesetz (Oö. HHG) ist am 1. Dezember 2024 in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung wird die Verantwortung der Hundehalter gestärkt, um den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung in Oberösterreich zu gewährleisten. Gleichzeitig erhalten die Gemeinden erweiterte Befugnisse, um bereits vor schwerwiegenden Bissvorfällen Maßnahmen zu ergreifen. Dies führt dazu, dass Hundehalter künftig stärker in die Verantwortung genommen werden.

Für Hunde, die sich auffällig verhalten, gelten künftig striktere Regelungen. Ziel ist es, frühzeitig eingreifen zu können, noch bevor es zu schwerwiegenden Vorfällen kommt. Ein Hund kann als auffällig eingestuft werden, wenn er beispielsweise durch aggressives Anspringen oder Hetzen eine Gefahr für Menschen und andere Tiere darstellt.

Wie bisher müssen Hundehalter einen sechsstündigen Sachkundekurs absolvieren. Darüber hinaus müssen alle Hundehalter, die ab dem 1. Dezember 2024 einen „großen Hund“ neu anmelden, der mindestens 40 cm Widerristhöhe (gemessen vom Boden bis zur höchsten Stelle der Schulterblätter) oder 20 kg Gewicht erreicht, eine Alltagstauglichkeits-Überprüfung (ATP) ablegen. Diese Prüfung bezieht sich auf die Fähigkeit, den Hund im Alltag verantwortungsbewusst zu führen und konfliktfrei durch typische Situationen zu steuern, wie etwa beim Spaziergang. Hunde, die zum Zeitpunkt der Neuanmeldung bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, sind von dieser Prüfung ausgenommen.

Für sechs spezielle Hunderassen – Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu – muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeits-Überprüfung durchgeführt werden. Zudem gilt für diese Hunde eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Eine Ausnahme kann durch eine positive verhaltensmedizinische Untersuchung erfolgen. Falls diese Rassen oder deren Mischlinge zum Stichtag 1. Dezember 2024 noch nicht 8 Jahre alt sind, müssen sie die Alltagstauglichkeits-Prüfung ebenfalls ablegen, auch wenn sie bereits angemeldet sind.


Fristen und Regelungen

Für „große Hunde“ und „spezielle Hunde“ gelten folgende Fristen:
Das Mindestalter für die Prüfung ist der vollendete 12. Lebensmonat. Hunde, die bei der Anmeldung noch nicht 12 Monate alt sind, müssen die Prüfung bis spätestens zum 18. Lebensmonat ablegen. Der Nachweis der bestandenen Prüfung ist spätestens 6 Monate nach der Anmeldung des Hundes vorzulegen.



wichtige Informationen

Alle relevanten Informationen zum Thema Hundehaltung und dem neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024 sind auf der neuen Webseite des Landes Oberösterreich unter hundehaltung-ooe.at verfügbar.

Auf der offiziellen Seite des Landes Oberösterreich können weiterhin Anbieter der Sachkundekurse in Oberösterreich eingesehen werden. Zudem finden sich dort auch Angaben zu den Organisationen und Fachleuten, die die Alltagstauglichkeitsprüfung durchführen oder als verhaltensmedizinische Evaluatoren tätig sind.


Wir bitten alle Hundehalter, sich im Interesse eines harmonischen Zusammenlebens an die neuen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften zu halten

ThemaDatumKontakt
Probeprüfung13. April 2025Barbara Kusché (+43 664 92 85 331, www.mobiles-hundetraining.at)
Prüfung27. April 2025Barbara Kusché (+43 664 92 85 331, www.mobiles-hundetraining.at)
Probeprüfung18. Mai 2025Barbara Kusché (+43 664 92 85 331, www.mobiles-hundetraining.at)
Prüfung25. Mai 2025Barbara Kusché (+43 664 92 85 331, www.mobiles-hundetraining.at)